Ausleihbedingungen für Baugerüste

 

 

Für das Ausleihen von Baugerüsten gelten folgende Bedingungen:

 

 

 

1.                  Das Gerüst wurde gemäß der beiliegenden Gerüste-Teile-Liste ausgehändigt.

2.                 Das Aufstellen soll, soweit keine eigene Kenntnisse vorhanden sind, durch den Gerätefachwart erfolgen.

3.                 Gemäß Bestimmungen der Bayerischen Bau- und Berufsgenossenschaft, München, muss eine Meldung gemäß beiliegendem Formblatt an die Bau- und Berufsgenossenschaft erfolgen, wenn eine oder mehrere Personen mehr als 39 Stunden (Gesamtstundenzahl) tätig werden. Dazu zählen sowohl Auf- und Abbau als auch die Tätigkeit auf dem Gerüst. Ausgenommen sind der Bauherr und dessen Ehegatten.

4.                 Der Entleiher verpflichtet sich, das Gerüst vollständig, unbeschädigt und sauber direkt an das Gerätelager zurückzugeben. Eine Weiterverleihung ist nicht zulässig.

5.                 Der Entleiher verpflichtet sich für verlorene und beschädigte Teile Ersatz zu leisten.

6.                 Für die Instandhaltung des Gerüstes wird pro 1 m² ereichbarer Fläche ein Unkostenbeitrag von 1,00 € berechnet.

7.                 Die Ausleihdauer ist auf drei Wochen beschränkt.
Bei Überschreitung der drei Wochen ist pro angefangene Woche und Einheit ein Unkostenbeitrag von weiteren 5,00 € zu bezahlen.

8.                  Der Entleiher wurde darauf hingewiesen, dass der Siedlerverein Eching e.V. für Schäden, gleich welcher Art und Bezeichnung, keinerlei Haftung übernimmt.