Ausleihbedingungen für Baugerüste
Für
das Ausleihen von Baugerüsten gelten folgende Bedingungen:
1.
Das
Gerüst wurde gemäß der beiliegenden Gerüste-Teile-Liste ausgehändigt.
2.
Das
Aufstellen soll, soweit keine eigene Kenntnisse vorhanden sind, durch den
Gerätefachwart erfolgen.
3.
Gemäß
Bestimmungen der Bayerischen Bau- und Berufsgenossenschaft, München, muss
eine Meldung gemäß beiliegendem Formblatt an die Bau- und Berufsgenossenschaft
erfolgen, wenn eine oder mehrere Personen mehr als 39 Stunden
(Gesamtstundenzahl) tätig werden. Dazu zählen sowohl Auf- und Abbau als auch
die Tätigkeit auf dem Gerüst. Ausgenommen sind der Bauherr und dessen
Ehegatten.
4.
Der
Entleiher verpflichtet sich, das Gerüst vollständig, unbeschädigt und sauber
direkt an das Gerätelager zurückzugeben. Eine Weiterverleihung ist nicht
zulässig.
5.
Der
Entleiher verpflichtet sich für verlorene und beschädigte Teile Ersatz zu
leisten.
6.
Für
die Instandhaltung des Gerüstes wird pro 1 m²
ereichbarer Fläche ein Unkostenbeitrag von 1,00 € berechnet.
7.
Die
Ausleihdauer ist auf drei Wochen beschränkt.
Bei Überschreitung der drei Wochen ist pro angefangene Woche und Einheit ein
Unkostenbeitrag von weiteren 5,00 € zu bezahlen.
8.
Der
Entleiher wurde darauf hingewiesen, dass der Siedlerverein Eching e.V. für Schäden,
gleich welcher Art und Bezeichnung, keinerlei Haftung übernimmt.